Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Nette-Niederung

Landschaftsschutzgebiet LSG-VIE-00009 · 103,2 ha · Viersen, Schwalmtal

Schutzzweck

Die Schutzausweisung dient: - der Erhaltung der strukturreichen, asymetrischen, nach Norden steil ansteigenden und nach Süd flach auslaufenden Nette-Niederung einschl. der sich südlich anschließenden flachen Terrassenrinne, soweit sie nicht als Naturschutzgebiet festgesetzt ist, für die naturbezogene Erholung des Menschen; - der Erhaltung der vielgestaltigen Niederungslandschaft, gekennzeichnet durch einen hohen Anteil an feuchten bis frischen Wiesen und Weiden im Wechsel mit Niederwaldrelikten und Laubwaldbeständen, gegliedert und belebt durch Einzelbäume, Baumgruppen und -reihen, Kopfbäume, Obstwiesen sowie Ufer- und Feldgehölze als Lebensraum wild wachsender Pflanzen und wild lebender Tiere; - der Wiederherstellung eines ausgewogenen Naturhaushalts durch die Renaturierung der Nette zur Grundwasseranreicherung und zur Entwicklung von Lebensräumen für gefährdete wild wachsende Pflanzen und wild lebende Tiere sowie durch Bodennutzung auf der Grundlage bodenkundlich und morphologisch bedingter Nutzungseignung; - der Erhaltung und Förderung von Althölzern als Lebensstätte, insbesondere Die Netteniederung hat mit ihren strukturreichen Grünland- und Waldflächen, Feuchtgebieten und offenen Wasserflächen eine hervorragende Bedeutung im Biotopverbundsystem. Textliche Darstellungen und Festsetzungen für baumhöhenbewohnende Tierarten; - der Erhaltung von Niederwäldern und Kopfbäumen als landeskundliche Zeugnisse; - der Wiederherstellung einer vielgestaltigen Niederungslandschaft in ausgeräumten Abschnitten des Nettetales durch Anpflanzungen und der Anlage von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen und zur Anhebung des Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung des Menschen; - der Wiederherstellung einer vielgestaltigen Niederungslandschaft in ausgeräumten Abschnitten des Nettetales durch Anpflanzung von Einzelbäumen, Baumgruppen, Feldhecken und Ufergehölzen sowie Anlage kleinflächiger Feuchtgebiete als Lebensräume für wild wachsende Pflanzen und wild lebende Tiere und für die naturbezogene Erholung des Menschen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP7_Bockerter_Heide_2Aend.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Bockerter Heide_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1995, Inkraft: 1995, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bockerter Heide (1995-03-03) LP Bockerter Heide (2015-05-07)( Bem.: 2. Änderung)…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-VIE-00009

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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