Landschaftsschutzgebiet NRW

Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Im Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG) sind Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Die konkreten Verbote und Ausnahmen stehen im Landschaftsplan des Kreises oder der kreisfreien Stadt bzw. in der Schutzverordnung.

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