LSG-Lipper Bergland mit Steinheimer Becken, Blomberger Hoehen, Sabbenhauser Mulde und Schwalenberger Hoehen
Landschaftsschutzgebiet LSG-LIP-00421 · 2797,4 ha · Schieder-Schwalenberg, Lügde, Blomberg, Nieheim
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemaeß § 21 LG, insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes in einem durch Erholung stark beanspruchten und teilweise intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaftsraum, - zur Erhaltung der Nutzungsfaehigkeit der Naturgueter, - zur Erhaltung und Entwicklung des für den Planungsraum typischen Landschaftsbildes mit seinen praegenden Kuppen und Senken, gliedernden und belebenden Elementen sowie ausge- - zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes für die Erholung. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp12_schwalenberger_wald.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1994, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Schwalenberger Wald alt (1994-08-25) LP Schwalenberger Wald (2005-02-10)( Bem.: 1. Aenderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4020-0026 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-LIP-00421
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