LSG-Nieheimer Land
Landschaftsschutzgebiet LSG-HX-00028 · 6554,8 ha · Nieheim, Bad Driburg, Marienmünster, Brakel
Schutzzweck
Die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 26 (1) 1), 2) und 3) Bundesnaturschutzgesetz genannten Schutzgründe. Die Unterschutzstellung erfolgte insbesondere auch · um Flächen mit aktuell geringer Wertigkeit zu entwickeln. - zum Verbund und zur Vernetzung der besonders schutzwürdigen Bereiche - um die Inanspruchnahme von Flächen insbesondere auch mit besonderer Ertragsfunktion zu steuern (Kompensationsmaßnahmen, Kurzumtriebsplantage). - zur Erhaltung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion für die ortsansässige Bevölkerung - um die Inanspruchnahme des Landschaftsraumes auch durch privilegierte Bauvorhaben zwar nicht generell auszuschließen, sondern so zu steuern, dass die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft weitgehend minimiert werden. Links auf externe Dokumente legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP5_Hoexter_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Nieheim_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1972, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1972-11-27) LP Nieheim (2018-01-19)( Bem.: 1. Änderung Oktober 2020) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Februar 2018). LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HX-00028
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