Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Lauersforter Wald

Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00140 · 142,0 ha · Moers, Duisburg

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1-3 BNatSchG 1.zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit eines strukturreichen, überwiegend bewaldeten Landschaftsraumes, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere • zur Erhaltung und Entwicklung des geschlossenen, strukturreichen Waldgebietes mit seiner z.T. hohen Laubholzbestockung und Altbäumen wegen seiner Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie seiner Schutzfunktionen • zur Erhaltung und Entwicklung des Waldgebietes wegen seiner Bedeutung für den regionalen und lokalen Biotopverbund. 2.wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des strukturreichen Waldgebietes einschließlich der angrenzenden Offenlandbereiche und ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild sowie der besonderen kulturhistorischen Bedeutung des Bodendenkmales der Befestigungsanlage „Landwehr“. 3.wegen der besonderen Bedeutung des strukturreichen und gut erschlossenen Waldgebietes einschließlich der angrenzenden Offenlandbereiche für die Naherholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4505-0055 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00140

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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