Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Klietbruch und Niephof

Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00136 · 137,0 ha · Neukirchen-Vluyn, Krefeld

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1-3 BNatSchG 1.zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit einer strukturreichen Kulturlandschaft, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere • zur Erhaltung und Entwicklung der strukturreichen Kulturlandschaft wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten • zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft wegen ihrer Bedeutung für den lokalen Biotopverbund. 2.wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der vielfältig ausgestatteten, struktur- und abwechslungsreichen Kulturlandschaft mit gliedernden Gehölzstrukturen und einem ausgeprägten, kleinräumigen Nutzungsmosaik und ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild. 3.wegen der besonderen Bedeutung der strukturreichen und durch Wald- sowie landwirtschaftliche Nutzflächen gegliederten Kulturlandschaft für die Naherholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4505-0052 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00136

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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