LSG-Huelsdonker Bueschchen
Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00135 · 10,0 ha · Moers
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1 und 3 BNatSchG zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit eines strukturreichen Waldgebietes, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere • zur Erhaltung und Entwicklung der weitgehend geschlossenen;, strukturreichen Waldbestände mit einer z.T. hohen Laubholzbestockung, wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Schutzfunktionen. • zur Erhaltung und Entwicklung des zusammenhängenden Waldgebietes wegen seiner Bedeutung für den regionalen und lokalen Biotopverbund. wegen der besonderen Bedeutung des Waldgebietes für die Naherholung. Unberührt von den Ver- und Geboten bleibt der 6-streifige Ausbau der Bundesautobahn BAB 57 nach den dafür vorgesehenen Verfahren. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte1.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4505-0038 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00135
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?