Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Klingerhuf

Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00121 · 35,0 ha · Moers, Neukirchen-Vluyn

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1 und 3 BNatSchG 1. zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit eines strukturreichen Waldgebietes, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere • zur Erhaltung und Entwicklung der weitgehend geschlossenen, strukturreichen Waldbestände mit einer z.T. hohen Laubholzbestockung, Altbäumen, insbesondere Kopfbuchen sowie der Heide- bzw. Ruderalflächen wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Schutzfunktionen • zur Erhaltung und Entwicklung der Altholzbestände insbesondere als Lebensraum für den Eremiten • zur Erhaltung und Entwicklung des großflächigen, weitgehend zusammenhängenden Waldgebietes wegen seiner Bedeutung für den regionalen und lokalen Biotopverbund. 3. wegen der besonderen Bedeutung des strukturreichen und gut erschlossenen Waldgebietes einschließlich der angrenzenden Offenlandbereiche für die Naherholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4406-0007 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00121

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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