LSG-Wolfstrang
Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00074 · 409,0 ha · Hamminkeln
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 a) und b) LG a) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes von Grünland geprägten Fließgewässerabschnitten (insbesondere Wolfstrang, Wittenhorster Graben) und deren vielfältig gegliederten Niederungsbereichen, insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung schutzwürdiger Biotope mit einer hohen Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (u.a. bei Horst, Abschnitt Wittenhorster Graben), - zur Erhaltung der das Gebiet prägenden Gewässerstrukturen, - zur Erhaltung der den Landschaftsraum gliedernden Gehölzstrukturen, - wegen der Bedeutung des Gebietes für den regionalen Biotopverbund, - zur Erhaltung von Niederungsbereichen mit einer hohen Bedeutung der Grünlandflächen mit Pufferfunktion zu dem Weiher und Sumpf bei Horst,. b) zur Erhaltung eines abwechslungsreichen Landschaftsraumes mit Grünland und Ackerflächen, kleineren Waldbereichen sowie gliedernde Landschaftselementen wegen seiner Bedeutung für das Landschaftsbild. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp hamminkeln_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp hamminkeln_karte 1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp hamminkeln_karte 2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Hamminkeln (2004-12-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4204-0008 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00074
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