Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Baerlag

Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00066 · 101,0 ha · Kamp-Lintfort, Issum

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1-3 BNatSchG 1. zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit eines gut strukturierten Niederungsbereiches, ein schließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere • zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung des Niederungsbereiches und der Fließgewässer mit z. T. feuchten Grünlandflächen, Hecken, Kopfbäumen, Feldgehölzen und Waldflächen wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten • zur Erhaltung und Entwicklung des vielfältig ausgestatteten Niederungsbereiches wegen seiner Bedeutung für den landesweiten und regionalen Biotopverbund. 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des mit gliedernden Hecken, Kopfbäumen, Baumreihen und Feldgehölzen vielfältig ausgestatteten Niederungsbereiches und seiner Bedeutung für das Landschaftsbild. 3. wegen der besonderen Bedeutung des vielfältig ausgestatteten Niederungsbereiches für die Naherholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4404-0012 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00066

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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