Landschaftsschutzgebiete

LSG-Moersbachaue mit Jungborn- und Freizeitpark

Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00063 · 48,0 ha · Moers

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1-3 BNatSchG 1.zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts der Moersbachaue und der angrenzenden Parklandschaft, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere • zur Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässersystems des Moersbaches wegen seiner Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten • zur Erhaltung und Entwicklung des Fließgewässers und der Bachaue wegen ihrer Bedeutung für den regionalen und lokalen Biotopverbund. • zur Erhaltung der Grün- und Freiflächen wegen ihrer Bedeutung für das innerstädtische Klima. 2.wegen der Eigenart und Schönheit sowie der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Moersbachaue und der angrenzenden Parklandschaft. 3.wegen der besonderen Bedeutung der Parklandschaft für die Naherholung und Freizeitnutzung nach Maßgabe der Zielkonzeptionen „Jungbornpark“ und „Freizeitpark“ der Stadt Moers. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4505-0057 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00063

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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