LSG-Waldsee und ehemalige Bahnlinie
Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00055 · 82,0 ha · Moers, Duisburg
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1-3 BNatSchG 1.zur Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts eines strukturreichen Landschaftsraumes, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere • zur Erhaltung der in Teilen naturnah entwickelten Abgrabungsgewässer mit Ufergehölzen, Hochstaudenfluren und Röhrichten sowie der angrenzenden Waldflächen und dem bewaldeten ehemaligen Bahndamm wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten (z.B. Wasservögel und Amphibien) • zur Erhaltung des Landschaftsraumes wegen seiner Bedeutung für den lokalen Biotopverbund. 2.wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des struktur- und abwechslungsreichen Landschaftsraumes und seiner Bedeutung für das Landschaftsbild. 3.wegen der besonderen Bedeutung des Landschaftsraumes und des Abgrabungsgewässers für die Naherholung und die naturnahe Freizeitnutzung Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4505-0046 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00055
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