LSG-Abgrabung Muehlenfeld
Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00049 · 23,0 ha · Neukirchen-Vluyn
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1-3 BNatSchG 1.zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts eines strukturreichen Abgrabungsgebietes, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere • zur Erhaltung und Entwicklung des in Teilen naturnah entwickelten Abgrabungsgebietes mit offenen Wasserflächen, Ufergehölzen, Hochstaudenfluren und Röhrichten wegen seiner Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten (z.B. Wasservögel und Amphibien) 2.wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des strukturreichen Abgrabungsgebietes und seiner Bedeutung für das Landschaftsbild. 3.wegen der besonderen Bedeutung des Abgrabungsgebietes für die Erholung und die naturnahe, wassergebundene Freizeitnutzung Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4505-0039 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00049
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?