Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Rheim, Bahnlinie und Halde bei Repelen

Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00046 · 60,0 ha · Moers, Duisburg

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1-3 BNatSchG 1. zur Erhaltung und Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts von strukturreichen, überwiegend bewaldeten Landschaftsräumen, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere • zur Erhaltung und Entwicklung der z.T. bewaldeten ehemaligen Bahntrasse mit einer hohen Laubholzbestockung, Altbäumen, Sukzessiosflächen und Trockenstandorten sowie überwiegend bewaldete Bereiche wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten • zur Erhaltung und Entwicklung der flächen- und linienhaften, durchgängigen Biotopstrukturen wegen ihrer Bedeutung für den lokalen Biotopverbund. 2. wegen der Eigenart und Schönheit der Gehölzstrukturen und der Geländemorphologie und ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild. 3. wegen der besonderen Bedeutung der strukturreichen Wald- und Gehölzbestände sowie der abwechslungsreichen und geomorphologisch interessanten Landschaftsräume für die Naherholung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp kamp-lintfort-moers-neukirchen-vluyn_karte2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kamp-Lintfort-Moers-Neukirchen-Vluyn (2013-08-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4405-0025 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00046

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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