LSG-Helmes Ley
Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00038 · 10,0 ha · Sonsbeck, Geldern
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 a) und b) LG a) zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der strukturreichen Niederung der Helmes Ley mit naturnaher Ausprägung innerhalb eines Grünlandzuges, insbesondere · zur Erhaltung der Grünlandflächen und der die Landschaft gliedernden Gehölzbestände · wegen der Bedeutung für den regionalen Biotopverbund. b) wegen der charakteristischen Eigenart und Schönheit des Landschaftsraumes und dessen Bedeutung für das Landschaftsbild. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp sonsbeck-xanten_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp sonsbeck-xanten_karte 1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp sonsbeck-xanten_karte 2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sonsbeck-Xanten (2004-12-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4404-0006 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00038
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