LSG-Niederung Hohe Ley und Heckgraben
Landschaftsschutzgebiet LSG-WES-00005 · 139,0 ha · Xanten, Kalkar
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 a) und b) LG a) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes einer durch ausgeprägte Terrassenkanten begrenzten, reich strukturierten Grünlandniederung mit auentypischen Biotopen und Lebensgemeinschaften, insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung auentypischer Lebensräume wie Röhrichtbestände, Fließ- und Stillgewässer sowie Grünland, - zur Erhaltung der artenreichen Gehölzbestände, die den Landschaftsraum gliedern, - wegen der Bedeutung für den regionalen und landesweiten Biotopverbund, b) wegen der charakteristischen Eigenart und Schönheit der reich strukturierten Niederungen und deren Bedeutung für das Landschaftsbild. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp sonsbeck-xanten_text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp sonsbeck-xanten_karte 1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp sonsbeck-xanten_karte 2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sonsbeck-Xanten (2004-12-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4204-0017 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 geprüft und bestätigt. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WES-00005
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