LSG-Geisterholz
Landschaftsschutzgebiet LSG-WAF-00118 · 137,3 ha · Oelde, Ennigerloh
Schutzzweck
§ 4 Verbotene Maßnahmen im Landschaftsschutzgebiet: 1. Die Errichtung von Bauwerken aller Art, auch solche, die einer baulichen Genehmigung nicht bedürfen, sowie das Aufstellen von Verkaufswagen und Verkaufsständen an anderen als den hierfür zugelassenen Stellen. 2. Änderungen, die die Natur verunstalten, schädigen oder den Naturhaushalt beeinträchtigen. 3. Die Beseitigung oder Beschädigung von Landschaftsbestandteilen, insbesondere von Gehölzen und Teichen – soweit dies nicht im Rahmen einer ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung geschieht. 4. Die Anlage von Müllkippen und Schuttabladen sowie die Ablagerung von Abfällen, Müll oder Schutt an anderen als den hierfür zugelassenen Stellen. 5. Das Fahren und Parken von Kraftfahrzeugen außerhalb der für den Kraftverkehr vorgesehenen Plätze und Wege mit Ausnahme des Anlieger- und des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs. 6. Das Lagern, Zelten und Aufstellen von Wohnwagen an anderen als den hierfür vorgesehenen Plätzen mit Ausnahme privater Grundstücke. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_1966_Geisterholz.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1966, Inkraft: 1966, außerkraft: 1986 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (1966-07-29) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: VO fuer den Altkreis Beckum gilt bis Inkrafttreten des LP Oelde. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WAF-00118
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