Landschaftsschutzgebiete

LSG-Milter Mark

Landschaftsschutzgebiet LSG-WAF-00112 · 102,0 ha · Warendorf

Schutzzweck

Paragraph 21a, Paragraph21b und Paragraph21c, insbesondere: - zur Erhaltung des Charakters dieser offenen und dennoch reich und vielfaeltig mit Waeldern und Gruenland gegliederten Kulturlandschaft, - zum Schutz der Landschaftstrukuren, insbesondere der Niedermoor- und Bruchwaldstandorte, - zur Erhaltung des Landschaftsbildes der Milter Mark, das durch die zahlreichen Waldparzellen abwechslungsreich gegliedert ist und dennoch verschiedene weitreichende Blickbeziehungen eroeffnet, die dem Raum seine besondere Eigenart verleihen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Warendorf_Milte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2004, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Warendorf-Milte (2004-07-23) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WAF-00112

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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