LSG-Parklandschaft Landwehrgraben suedwestlich Sendenhorst
Landschaftsschutzgebiet LSG-WAF-00071 · 187,0 ha · Sendenhorst
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung eines typischen Ausschnitts der Münsterländischen Parklandschaft, - zur Erhaltung und Entwicklung eines Biotopkomplexes aus naturnahen Laubwaldinseln, Grünland und Heckenstrukturen als Refugial- und Trittsteinbiotop, - zur Sicherung der von Wallhecken, Baumreihen und Gräben gesäumten ehemaligen Landwehr wegen der besonderen kulturhistorischen Bedeutung, - wegen der Bedeutung für den Biotopverbund. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sendenhorst.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2018, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sendenhorst (2018-10-26) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WAF-00071
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