Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Landschaftsraum Greiving Heide - Storp - Alst

Landschaftsschutzgebiet LSG-WAF-00070 · 846,0 ha · Sendenhorst

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältig gegliederten und für die Region typischen Kulturlandschaft, - zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere im Hinblick auf die Beibehaltung und Erhöhung standorttypischer Waldanteile, - zur Erhaltung und Sicherung der für den Biotopverbund wichtigen Strukturen wie Gehölze, Hecken, Wallhecken und Grünlandflächen, - zum Erhalt und Entwicklung von Kleingewässerstrukturen, - wegen der Bedeutung der Flächen für den Biotopverbund sowie als Refugialraum für Tiere und Pflanzen, - zur Erhaltung des Charakters des Gebietes als Grundlage für die Erholung, - zum Schutz und zur Pufferung des Naturschutzgebietes-Waldgebiet Greivings Sundern-sowie der geschützten Landschaftsbestandteile. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sendenhorst.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2018, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sendenhorst (2018-10-26) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WAF-00070

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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