Landschaftsschutzgebiete

LSG-Werseniederung

Landschaftsschutzgebiet LSG-WAF-00064 · 172,0 ha · Sendenhorst, Münster

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Auenstrukturen sowie der Optimierung eines naturnahen Fließgewässers, - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Flächen, - wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, - zur Sicherung der im Gebiet zum Teil vorkommenden schutzwürdigen Grundwasserböden, - wegen der herausragenden Bedeutung der Flächen für den landesweiten Biotopverbund. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sendenhorst.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2018, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sendenhorst (2018-10-26) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WAF-00064

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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