LSG-Fuechtorfer Moor
Landschaftsschutzgebiet LSG-WAF-00062 · 166,5 ha · Sassenberg, Versmold
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: - wegen der Bedeutung für den Biotopverbund sowie als Refugialraum für Tiere und Pflanzen, - zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landschaft, - zur Entwicklung des Speckengraben, - zum Schutz und zur Entwicklung des angrenzenden Naturschutzgebietes "Füchtorfer Moor" sowie der geschützten Landschaftsbestandteile, - zum Erhalt der schutzwürdigen Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sassenberg.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sassenberg (2016-04-15) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WAF-00062
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