Landschaftsschutzgebiete

LSG-Landhagen

Landschaftsschutzgebiet LSG-WAF-00061 · 58,0 ha · Sassenberg

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landschaft mit einem hohem Waldanteil, - zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere im Hinblick auf die Beibehaltung und Entwicklung standorttypischer Waldanteile, - zur Erhaltung und zum Schutz von kulturhistorisch wertvollen Teilstücken einer alten Landwehr, - zum Schutz und zur Pufferung der geschützten Landschaftsbestandteile, - zur Erhaltung und Entwicklung der Fließgewässerabschnitte von Hagenbach und Sassenberger Graben, - wegen der Eigenschaft als vielschichtigen Lebens- und Refugialraum für verschiedenen Tier- und Pflanzenarten, - wegen der Bedeutung für den Biotopverbund. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sassenberg.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sassenberg (2016-04-15) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WAF-00061

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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