Landschaftsschutzgebiete

LSG-Am Buotterpatt

Landschaftsschutzgebiet LSG-WAF-00059 · 121,1 ha · Sassenberg, Warendorf

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: - zum Erhalt eines vielfältigen, fast unzerschnittenen Landschaftsraumes als bedeutender Lebens- und Refugialraum für die Tierwelt, - zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere im Hinblick auf die Beibehaltung und Entwicklung standorttypischer Laubholzanteile, - zur Erhaltung und Entwicklung eines durch Waldbestände angereicherten Landschaftsausschnittes, - zur Erhaltung des Gehölzkomplexes als wertvoller Bestandteil im Biotopverbund, - zum Erhalt der schutzwürdigen Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sassenberg.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2016, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sassenberg (2016-04-15) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WAF-00059

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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