LSG-Subbern
Landschaftsschutzgebiet LSG-WAF-00058 · 209,7 ha · Sassenberg
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich nach § 26 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landschaft mit einem hohen Wald- und Feldgehölzanteil sowie alten Hecken-/ Wallheckenstrukturen und Baumreihen, - zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere im Hinblick auf die Beibehaltung und Entwicklung standorttypischer Laubholzanteile, - wegen der Bedeutung der Flächen für den Biotopverbund sowie als Refugialraum für Tiere und Pflanzen, - zur Erhaltung der naturnahen Stillgewässer, - zum Erhalt der schutzwürdigen Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sassenberg.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1974, Inkraft: 2016, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1974-05-11) LP Sassenberg (2016-04-15) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WAF-00058
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?