LSG-Huelshorst - Schlangenbrink
Landschaftsschutzgebiet LSG-WAF-00037 · 225,3 ha · Ostbevern, Lienen
Schutzzweck
gemaess § 26 BNatSchG: - zur Erhaltung und Entwicklung eines geschlossenen Waldzuges als Ausschnitt einer alten Kulturlandschaft, - zur Erhaltung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaus- halts, insbesondere im Hinblick auf die Beibehaltung und Erhoehung standorttypischer Waldanteile, - wegen der Bedeutung der Flaechen fuer den Biotop- verbund sowie als Refugialraum fuer Tiere und Pflanzen, - zur Erhaltung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaus- halts in diesem Landschaftsraum, - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schoenheit des Gebietes, - wegen der Bedeutung des Gebietes fuer die Erholungsnutzung. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Ostbevern.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2011, Inkraft: 2011, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Ostbevern (2011-08-26) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-WAF-00037
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