LSG-Glabbacher Graben
Landschaftsschutzgebiet LSG-VIE-00052 · 53,7 ha · Nettetal, Grefrath
Schutzzweck
Der Schutzgrund ergibt sich aus § 21 a. u. b LG. Der Charakter des Schutzgebietes wird ausschließlich bestimmt durch eine typische, eiszeitliche Ausbildung einer asymetrischen Talform. Die Ausbildung des Reliefs und der geringe Grundwasserflurabstand für den überwiegenden Teil des Schutzgebietes bedingen die Nutzung als Dauergrünland. Bisher ist das Relief durch menschliche Einwirkungen kaum verändert worden, dies macht insbesondere auch die Schutzwürdigkeit aus. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP2_Mittlere_Nette-Suechtelner_Hoehen_7Aend_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mittlere Nette-Suechtelner Hoehen_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 1984, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Mittlere Nette-Süchtelner Höhen (1984-05-10) LP Mittlere Nette-Süchtelner Höhen (2015-05-07)( Bem.: 7. Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Geometrie vom Kreis übernommen (2024) LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-VIE-00052
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