Landschaftsschutzgebiete

LSG-Glabbacher Graben

Landschaftsschutzgebiet LSG-VIE-00052 · 53,7 ha · Nettetal, Grefrath

Schutzzweck

Der Schutzgrund ergibt sich aus § 21 a. u. b LG. Der Charakter des Schutzgebietes wird ausschließlich bestimmt durch eine typische, eiszeitliche Ausbildung einer asymetrischen Talform. Die Ausbildung des Reliefs und der geringe Grundwasserflurabstand für den überwiegenden Teil des Schutzgebietes bedingen die Nutzung als Dauergrünland. Bisher ist das Relief durch menschliche Einwirkungen kaum verändert worden, dies macht insbesondere auch die Schutzwürdigkeit aus. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP2_Mittlere_Nette-Suechtelner_Hoehen_7Aend_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mittlere Nette-Suechtelner Hoehen_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 1984, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Mittlere Nette-Süchtelner Höhen (1984-05-10) LP Mittlere Nette-Süchtelner Höhen (2015-05-07)( Bem.: 7. Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Geometrie vom Kreis übernommen (2024) LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-VIE-00052

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht — 19 € (NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt): ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF) · Plus mit Karte, Bodenrichtwert-Verlauf und Einordnung in der Gemeinde: 39 €. Zahlung erst nach Erhalt.