Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Floethbach

Landschaftsschutzgebiet LSG-VIE-00026 · 472,1 ha · Willich, Tönisvorst, Viersen, Grefrath

Schutzzweck

Die Schutzausweisung dient: - der Erhaltung des Charakters des Schutzgebietes, der im Wesentlichen bestimmt wird durch den Verlauf des Flöthbaches bzw. der Bruchflöth mit ihrem Talraum und durch Dauergrünland in den grundwasserabhängigen Bereichen. - der Erhaltung der gliedernden und belebenden Landschaftselemente wie Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäumen, Kopfbäumen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen, mit ihrem hohen ökologischen und landschaftsgestalterischen Wert. - der Erhaltung von feuchtem Grünland, Kleingewässern sowie Altholzbeständen als Lebensraum für wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen. - der Wiederherstellung eines naturnahen Lebensraumes durch ökologische Verbesserung des Flöthbaches. - der Anhebung des Erlebniswertes der Landschaft für die Erholung des Menschen durch Erhaltung und Förderung naturnaher Laubwaldbestände sowie durch weitere Anpflanzungen. - der Anlage und Optimierung von Lebensräumen für an Feuchtgebiete gebundene Tier- und Pflanzenarten. - der Verbesserung der Verfügbarkeit der Naturgüter durch Förderung der biologischen Selbstreinigungskraft der Fließgewässer sowie durch Wasserrückhaltung zur Anreicherung des Grundwassers. - der Erhaltung der Vielfältigkeit in der visuellen Erscheinung dieser Landschaft und ihrer Bedeutung als Erholungsraum. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mittlere Niers_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP6_Mittlere_Niers-2Aend_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP6_Mittlere_Niers-1Aend_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1991, Inkraft: 1991, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Mittlere Niers (1991-08-23) LP Mittlere Niers (2015-05-07)( Bem.: 2. Änderung) LP Mittlere Niers (2016-01-21)( Bem.: 1. Änderung) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Geometrie vom Kreis übernommen (2024) LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-VIE-00026

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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