LSG-Netteniederung und Huensbecker Hoehen
Landschaftsschutzgebiet LSG-VIE-00012 · 586,5 ha · Nettetal, Viersen
Schutzzweck
Der Schutzgrund ergibt sich aus § 21 a-c LG. Der Charakter des Schutzgebietes wird im Wesentlichen bestimmt durch die typische, eiszeitliche Ausbildung einer breiten asymetrischen Talform der Nette, den seitlich zufließenden Bächen und Gräben, den Netteseen und ihren Verlandungszonen und Bruchwäldern, den Dauergrünlandflächen mit Einzelbäumen, Baumgruppen und Baumreihen, vor allem aus Rotbuche, Stieleiche, Pappeln u. Kopfweiden. Die Grenzlinien zwischen den Acker- und Grünlandflächen, dem Wald und den Wasserflächen mit einem teilweise sehr kleinflächigen Wechsel in den Nutzungen haben neben einem hohen ökologischen Wert als Saumbiotope auch einen hohen Wert als Erholungslandschaft. Die Vielgestaltigkeit in der visuellen Erscheinung kennzeichnen den Reiz dieser Niederungslandschaft. Geprägt wird das Schutzgebiet ferner durch die Ausläufer der Süchtelner Höhen (siehe auch LSG 1.2.5) im Bereich der Hinsbecker Heide, ein durch den Erholungsverkehr sehr stark beanspruchtes Waldgebiet. Die Eichen- und Buchenalthölzer haben eine hervorragende Bedeutung für den Artenschutz, insbesondere als Brut- und Nistbäume bzw. als Wochenstuben für Fledermäuse. Die Einschränkung der Nutzung der Bäume dient den Zielen des Artenschutzes. Darüber hinaus haben diese Bäume als gliedernde und belebende Landschaftselemente eine große landschaftsgestalterische Bedeutung für die Nutzung des Schutzgebietes als Erholungsraum. Die Einschränkung in der Bewirtschaftung der Fläche dient der Schaffung eines Refugiums für Wildpflanzen des mittelfeuchten bis trockenen Grünlandes. Über die allgemeinen Regelungen hinaus werden für das Landschaftsschutzgebiet folgende Festsetzungen getroffen: Im Flächennutzungsplan der Stadt Nettetal ist zur Entlastung des Ortskernes Breyell eine Verlängerung der Kreisstraße 3 bis zur L 387 bei Hühr dargestellt. Die Straßentrasse quert das unter Landschaftsschutz stehende Mühlenbachtal. Im Rahmen von Vorabstimmungen wurden landschaftspflegerische Belange zurückgestellt; entsprechende Ausgleichsmaßnahmen für diesen Eingriff werden im speziellen Planfeststellungsverfahren geregelt. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP2_Mittlere_Nette-Suechtelner_Hoehen_7Aend_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mittlere Nette-Suechtelner Hoehen_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 1984, außer…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-VIE-00012
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