LSG-Nr. 23
Landschaftsschutzgebiet LSG-UN-00051 · 661,8 ha · Bergkamen, Kamen, Hamm
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich: 1. um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und wiederherzu-stellen. Der Naturhaushalt wird hier wesentlich durch die ökologische Struktur der Laubwaldgebiete mit entsprechenden Wohlfahrtswirkungen (u. a. Immis-sions-, Klima- und Grundwasserschutz) und einer Vielzahl von Strukturen so-wie durch die Wechselbeziehungen zwischen diesen Lebensräumen be-stimmt. Insbesondere ist aber auch eine besondere Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des derzeit geschädigten Naturhaushaltes erforderlich (§ 21 Buchst. a LG) 2. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Der Raum hat aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt, seiner Lage und Anbindung an die Wohnquar-tiere eine besondere Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung (§ 21 Buchst. c LG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-UN-00051
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