LSG-Nr. 20
Landschaftsschutzgebiet LSG-UN-00048 · 226,2 ha · Bergkamen
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich: 1. um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten. Der Naturhaus-halt wird hier wesentlich durch die ökologische Struktur der Waldgebiete mit den entsprechenden Wohlfahrtswirkungen (Immissionsschutz, Klimaschutz, Grundwasserschutz) als auch von der Vielzahl der Kleinstrukturen sowie durch die Wechselwirkungen zwischen diesen Lebensräumen bestimmt (§ 21 Buchst. a LG) 2. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Die im Wesentlichen von der Landwirtschaft und Forstwirtschaft geprägten Freiräume haben eine un-mittelbare Anbindung an die angrenzenden Wohnbereiche. Bedingt durch die Ausstattung und gute Erreichbarkeit erfüllt der Raum Ergänzungs- bzw. Ent-lastungsfunktionen für die wohnungsbezogene Erholungsnutzung (§ 21 Buchst. c LG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-UN-00048
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