Landschaftsschutzgebiete

LSG-Nr. 19

Landschaftsschutzgebiet LSG-UN-00047 · 20,5 ha · Bergkamen

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich: 1. um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten. Der Naturhaus-halt wird hier wesentlich durch die ökologische Struktur des Waldgebietes mit den entsprechenden Wohlfahrtswirkungen (Immissionsschutz, Klimaschutz, Grundwasserschutz) bestimmt (§ 21 Buchst. a LG 2. wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Der insbesondere durch Laubwald geprägte Raum hat aufgrund seiner Ausstattung, Lage und Anbin-dung an die umliegenden Siedlungsbereiche eine besondere Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-UN-00047

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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