LSG-Nr. 2
Landschaftsschutzgebiet LSG-UN-00035 · 331,4 ha · Werne
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich: 1. Um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten. Der Naturhaus-halt wird hier wesentlich durch die ökologische Struktur der gemischt aufge-bauten und großflächigen Laubwaldgebiete mit den entsprechenden Wohl-fahrtswirkungen (u.a. Immissionsschutz, Klimaschutz, Grundwasserschutz) bestimmt. 2. Wegen der Eigenart des Landschaftsbildes, welches u. a. geprägt ist durch das flachwellig leicht nach Süd abfallende Gelände. Der Wechsel von Wald und Feld, die gliedernden und belebenden Landschaftselemente sowie die Kulissenbildung der Waldbereiche machen die Vielfalt und Schönheit des Raumes aus (§ 21 Buchst. b LG). 3. Wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung; der Bereich hat aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit sowie aufgrund der Lage und Anbin-dung zum Freizeit und Erholungsschwerpunkt "Cappenberger See" eine be-sondere Bedeutung für die überregionale, regionale und lokale Erholungsnut-zung (§ 21 Buchst. c LG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-UN-00035
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