Landschaftsschutzgebiete

LSG-Nr. 1

Landschaftsschutzgebiet LSG-UN-00034 · 125,0 ha · Werne, Selm, Nordkirchen

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet ist erforderlich: 1. um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten. Der wesentlich durch die Landwirtschaft geprägte Raum erlangt seine Bedeutung in der grenzüberschreitenden Betrachtungsweise. Der Naturhaushalt wird hier we-sentlich durch das Nutzungsgefüge Ackerfläche/Grünland und einer Vielfalt eingestreuter ökologisch wertvoller Teilbereiche und durch die Wechselbezie-hung zwischen all diesen Lebensräumen bestimmt (§ 21 Buchst. a LG). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_ekarte_lp2.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_lp2_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/unna_fkarte_lp2.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1990, Inkraft: 1990, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Bergkamen-Werne (1990-12-20)( Bem.: Angepasst: Juni 2024; inklusive Änderungen 1-11 sowie Einarbeitung rechtskräftiger Bebauungspläne sowie redaktioneller Änderungen) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Daten im Februar März 2026 vom Kreis übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-UN-00034

Karte

In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?

Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht NRW und Niedersachsen — 19 €: ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF)