Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Tongrube Schenkenbusch

Landschaftsschutzgebiet LSG-SU-00017 · 64,5 ha · Alfter

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26 Abs. 1, Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG insbesondere a) Zur Wiederherstellung der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, sofern und soweit eine land- oder forstwirtschaftliche Nachnutzung vorgesehen werden soll, b) zur Wiederherstellung des Freiraums als Kaltluftentstehungsort mit klimatischer Ausgleichsfunktion nach Abschluss der Abbautätigkeit; c) zur Wiederherstellung der Fläche für die siedlungsnahe Erholung nach Abschluss der Abbautätigkeit; d) zur Herstellung, Sicherung und Schutz von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten; e) zur Erhaltung, Optimierung und Anlage von Amphibienlaichgewässern als Trittsteinbiotope sowie Erhaltung und Optimierung von Wanderkorridoren für Amphibien und andere Kleintiere; f) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen (nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope) mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz: -- Sumpf-, Moor- und Bruchwälder (NAC0); -- seggenreiches Nass- und Feuchtgrünland (NEC0). Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_fkarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Alfter (2026-03-26) Amtsblatt alt (2025-06-10) Amtsblatt alt (2006-08-31) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( April.2026) Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.05.2025 hebt die Verordnung über die „Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Alfter und Wachtberg“ vom 31.08.2006 teilweise auf (Bebauungsplan Nr. 92 Alfter Nord II) (Stand 09.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis (August 2015) übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-SU-00017

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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