Landschaftsschutzgebiete

LSG-Gruenland und Obstkulturlandschaft um Ramelshoven

Landschaftsschutzgebiet LSG-SU-00015 · 130,0 ha · Alfter

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26 Abs. 1, Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG insbesondere a) zur Erhaltung des Freiraums als Kaltluftentstehungsort mit klimatischer Ausgleichsfunktion; b) zur Erhaltung von Böden mit hoher Fruchtbarkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, ihrer Funktion für den Wasserhaushalt und ihre Filterund Speicherfunktion; c) zur Erhaltung des regional bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs und archäologischen bedeutsamen Bereichs um die Burg Ramelshoven inkl. der begleitenden Elemente sowie der Ansichten und Sichträume; d) zur Erhaltung und Optimierung einer extensiven Grünlandwirtschaft durch Beweidung; e) zur Erhaltung und Entwicklung von blütenreichen Säumen insb. im Bereich der Obstbauflächen; f) wegen der Bedeutung der Landschaft für die siedlungsnahe Erholung; g) zur Erhaltung einer Landschaft mit Perspektivenvielfalt und abwechslungsreichen Ausblicken auf die Kölner Bucht; h) zur Erhaltung und Optimierung von kleineren Stillgewässern als Trittsteinbiotope, Lebensraum und Wanderkorridor für Amphibien. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_fkarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2006-08-31) LP Alfter (2026-03-26) Amtsblatt alt (2025-06-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( April.2026) Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.05.2025 hebt die Verordnung über die „Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Alfter und Wachtberg“ vom 31.08.2006 teilweise auf (Bebauungsplan Nr. 92 Alfter Nord II) (Stand 09.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis (August 2015) übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-SU-00015

Karte

In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?

Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht NRW und Niedersachsen — 19 €: ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF)