LSG-Strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Waldville und Siedlungsbereich
Landschaftsschutzgebiet LSG-SU-00012 · 231,3 ha · Alfter
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26 Abs. 1, Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG insbesondere a) zur Erhaltung des Freiraums als Kaltluftentstehungsort mit klimatischer Ausgleichsfunktion; b) zur Erhaltung von Böden mit hoher Fruchtbarkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, ihrer Funktion für den Wasserhaushalt und ihre Filter- und Speicherfunktion und Erosionsschutz; c) zur Erhaltung und Entwicklung einer reich strukturierten Kulturlandschaft mit gliedernden und belebenden Landschaftselementen wie Säumen, Baumreihen, Gehölzstreifen und Feldgehölze als Lebensraum wildlebender Tiere und Pflanzen; d) zur Erhaltung, Pflege und ggf. Nachpflanzung von Obstbeständen aus alten Obstsorten; e) zur Erhaltung und Entwicklung der ökologisch und kulturhistorisch bedeutsamen Nutzungsform Streuobstwiese u. a. als Lebensraum für den Steinkauz; f) zur Erhaltung und Optimierung einer extensiven Grünlandwirtschaft durch Beweidung; g) zur Erhaltung von Altholzbeständen und insbesondere das Landschaftsbild prägenden Einzelbäumen; h) zur Erhaltung und Entwicklung von blütenreichen Säumen insb. im Bereich der Obstbauflächen; i) wegen der Bedeutung der reich gegliederten Landschaft für die siedlungsnahe Erholung. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp3_su_fkarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2006, Inkraft: 2026, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (2006-08-31) Amtsblatt alt (2025-06-10) LP Alfter (2026-03-26) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen ( April.2026) Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.05.2025 hebt die Verordnung über die „Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Alfter und Wachtberg“ vom 31.08.2006 teilweise auf (Bebauungsplan Nr. 92 Alfter Nord II) (Stand 09.2025). Dig. Abgrenzung vom Kreis (August 2015) übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-SU-00012
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