Landschaftsschutzgebiete

LSG-Kreis Olpe

Landschaftsschutzgebiet LSG-OE-00010 · 6734,6 ha · Finnentrop, Sundern, Eslohe, Plettenberg

Schutzzweck

- Zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfaehigkeit der Naturgueter, - Wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schoenheit des Landschaftsbildes und - Wegen der besonderen Bedeutung dieses Gebietes fuer die Erholung wird das LSG unter Landschaftsschutz gestellt. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2004_51.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1984-12-04) Amtsblatt (2004-12-08) Amtsblatt alt (1986-07-05) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4711-015. Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 übergenommen. Das Objekt wurde am 06.12.2024 durch eine Verordnung unter Schutz gestellt. Mit der Veröffentlichung des Landschaftsplans Nr. 6 Kirchhundem am 22.07.2025 wurde die Abgrenzung des Objekts verkleinert. Das Objekt steht jedoch weiterhin unter dem Schutz der Verordnung (Stand: März 2026). Stand: 06. 06.2025. Das Landschaftsschutzgebiet „Kreis Olpe“ steht seit 1984 unter Schutz durch eine ordnungsbehördliche Verordnung. Ein Teil der Fläche wurde im Jahr 2020 durch den Landschaftsplan „Rothaarvorhöhen zwischen Olpe und Altenhundem“ neu ausgewiesen und unter Schutz gestellt. Obwohl das LSG „Kreis Olpe“ weiterhin die ursprüngliche Kennung LSG-4711-015 beibehält, hat sich die abgegrenzte Fläche durch die neue Festsetzung im Landschaftsplan von 2020 verkleinert. Gemäß § 50a LNatSchG NRW bleibt das LSG "Kreis Olpe" weiterhin gültig, da in der Verordnung kein Ablaufdatum festgelegt wurde. Eine Nachfolgeverordnung ist nicht erforderlich (Stand 06.2025). Die Verordnungen zu den ehemaligen Landschaftsschutzgebieten "Ebbegebirge", "Homert" und "Rothaargebirge werden durch die neue Verordnung vom 08.12.2004 aufgehoben. LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-OE-00010

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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