Landschaftsschutzgebiete

LSG-Kirchhundem, Typ A

Landschaftsschutzgebiet LSG-OE-00004 · 10976,0 ha · Kirchhundem, Lennestadt

Schutzzweck

Neben den großen zusammenhängenden Waldflächen, insbesondere in Berg- und Hanglage, kommt in den Tälern und an den Hängen eine grünlanddominierte und durch Kleingehölze und lineare Ge-hölzstrukturen gegliederte Kulturlandschaft im Plangebiet vor. Ausschlaggebend für den Strukturreichtum der Landschaft ist nicht zuletzt ein vielfältiges, durch zahlreiche Fließgewässer reich gegliedertes Relief. Dieses Relief macht in Verbindung mit dem Strukturreichtum einer, in weiten Teilen noch vorhandenen, historischen Kulturlandschaft (s. u.) viele Blickbeziehungen aus landschaftsästhetischer Sicht besonders reizvoll. Lokal tragen Gesteinsaufschlüsse und Bodenbildungen von erdgeschichtlichem Zeugniswert (Geotope) in besonderer Weise wertgebend zur Vielfalt und Eigenart der Landschaft bei. Die Landschaft wird zudem von einer Vielzahl kulturhistorischer Elemente und Strukturen geprägt, die als Teil des kulturellen Erbes von der ehemaligen Siedlungs-und Wirtschaftstätigkeit der Menschen zeugen. Baumreihen entlang historischer Wegeverbindungen, und tiefe Hohlwege tragen zur beson-deren Eigenart und Schönheit der Landschaft des Plangebietes bei und steigern deren Attraktivität für die Erholungsnutzung. Vor allem aber bietet die strukturelle Vielfalt der Landschaft ein Mosaik an Biotopen und Lebensräumen, welches dem Planungsraum landschaftsökologische Stabilität verleiht und dem Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt in hervorragender Weise dient. Die Sicherung als Landschaftsschutzgebiet Typ A (Allgemeiner Landschaftsschutz) erfolgt daher - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-turhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere - für charakteristische Vogelarten alter Wälder, wie z. B. weitere gefährdete Vogelart, Grauspecht und Raufußkauz, - für typische Vogelarten von offenen, reich gegliederten Landschaften, wie z. B. Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Baumfalke, - wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft und - wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Erläuterung: Für den schutzwürdigen und -bedürftigen Charakter eines Landschaftsausschnitts müssen Vielfalt, Eigenart und Schön-heit nicht gleichermaßen und kumulativ von besonderem Gewicht sein. Vielmehr reicht es…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-OE-00004

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