LSG-Wiehengebirge und Vorland (nat. Entwicklung)
Landschaftsschutzgebiet LSG-MI-00062 · 2023,0 ha · Minden
Schutzzweck
zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb des großflächigen Wald-Komplexes des Wiehengebirges; insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schützenswert: •die Hainsimsen-Buchenwälder, •die Waldmeister-Buchenwälder; ferner sind besonders zu schützen und zu fördern: •naturnahe Bach-Eschen-Erlenwälder, •naturnahe Quellbereiche und Sieke, •die natürliche Artenvielfalt, insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten; •wegen der besonderen Bedeutung des Wiehengebirges als im Landesentwicklungsplan von Nordrhein-Westfalen und im Gebietsentwicklungsplan (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) dargestellten Gebietes von landesweiter Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes; •wegen der Bedeutung des Großteils der Waldflächen im Wiehengebirge für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa als Bestandteil des FFH-Gebietes "Wälder bei Porta Westfalica" (NATURA 2000-Nr. DE-3619-301); •zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse: oHainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum, NATURA 2000-Code 9110), oWaldmeister-Buchenwald (Galio-Fagetum, NATURA 2000-Code 9190), mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder; die Flächen mit FFH-Lebensraumtypen sind auf den Festsetzungsdetailkarten mit einem Punktmuster gekennzeichnet; •zur Erhaltung und Entwicklung der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse: oTeichfledermaus (Myotis dasycneme), oGroßes Mausohr (Myotis myotis), oMopsfledermaus (Barbastella barbastellus), oBraunes Langohr (Plecotus auritus), oWasserfledermaus (Myotis daubentoni), oZwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), oFransenfledermaus (Myotis nattereri); •zur Erhaltung der weiteren im Landschaftsschutzgebiet vorkommenden Art von gemeinschaftlichem Interesse: oNeuntöter (Lanius collurio); •zur Wiederbelebung der hier ehemals verbreiteten Buchen-Niederwaldwirtschaft auf exemplarischen Flächen als historische Waldnutzungsform mit der ihr eigenen Artenvielfalt. Links auf externe Dokumente https:/…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-MI-00062
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?