Landschaftsschutzgebiete

LSG-Haller Heide

Landschaftsschutzgebiet LSG-MI-00030 · 182,6 ha · Petershagen, Diepenau

Schutzzweck

Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 LG, insbesondere • um den großen, zusammenhängenden und nahezu unbebauten Bereich innerhalb der ansonsten stark zersiedelten Landschaft der Sandplatten zwischen dem Mindenerwald und Petershagen zu erhalten und zu entwickeln, • zur Entwicklung naturnaher Biotope auf mageren Sandstandorten, • um die Schönheit und Eigenart des Landschaftsbildes der schwachwelligen Geestplatte mit ihren gliedernden und belebenden Elementen wie Hecken, Baumreihen und Alleen zu erhalten und zu entwickeln, • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten und zu entwickeln. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_miwa_fkarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1968, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1968-12-19) LP Vom Mindenerwald zum Heisterholz (2024-04-18) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025) VO gilt bis Inkrafttreten der Landschaftsplaene LAGE Regierungsbezirk: Detmold

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-MI-00030

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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