LSG-Hahler Norden
Landschaftsschutzgebiet LSG-MI-00021 · 215,4 ha · Minden, Hille
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gem. § 26 BNatSchG, insbesondere • um den Biotopverbund von großen zusammenhängenden Ackerflächen und Säumen innerhalb einer zersiedelten Landschaft zu erhalten und zu entwickeln. Die Biotope sind wichtig für das Überleben von Arten der offenen Agrarlandschaft, • um den (schmalen) Biotopverbund von Fließgewässern, Grünland, Gehölzen/Hecken und Säumen innerhalb eines überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Raumes zu erhalten und zu entwickeln. Die Refugialbiotope sind notwendig für das Überleben der Tiere und Pflanzen dieser Standorte, • um einen naturnahen Bachlauf des Grundbaches zu entwickeln und zu erhalten, • um ein ehemaliges Laubfroschvorkommen zu entwickeln und zu erhalten, • um die Schönheit, Eigenart und Vielfalt des Landschaftsbildes zu erhalten und zu entwickeln, • um die Schutzfunktion für das angrenzende NSG „Minderheide“ gegenüber äußeren Beeinträchtigungen aufrechtzuhalten und zu entwickeln (Puffer), • um die Erholungseignung dieser Landschaft zu erhalten, • um einen großen zusammenhängenden Offenlandbereich innerhalb einer zersiedelten Landschaft als wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet zu erhalten und zu entwickeln. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_text.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_ekarte.pdf https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_minden_fkarte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Minden (2024-11-14) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: digit. Abgrenzung vom Kreis übernommen (Okt.2025). LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-MI-00021
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