Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Weser- und Wiehengebirge

Landschaftsschutzgebiet LSG-MI-00004 · 1529,0 ha · Porta Westfalica, Minden, Bad Oeynhausen

Schutzzweck

Zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten innerhalb des großflächigen Wald-Komplexes des Weser- und Wiehengebirges, insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schützenswert: • die Hainsimsen-Buchenwälder, • die Waldmeister-Buchenwälder, • die Orchideen-Kalk-Buchenwälder, • die Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder, • die Schlucht- und Hangmischwälder. Ferner sind besonders zu schützen und zu fördern: • naturnahe Bach-Eschen-Erlenwälder, • naturnahe Quellbereiche und Bachläufe, • wertvolle Sekundärbiotope wie aufgelassene Steinbrüche und Bergwerksstollen, • die natürliche Artenvielfalt, insbesondere gefährdete Tier- und Pflanzenarten, • wegen der besonderen Bedeutung des Weser- und Wiehengebirges als im Landesentwicklungsplan von Nordrhein-Westfalen und im Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) dargestellte Gebiete von landesweiter Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes, • wegen der Bedeutung des Großteils der Waldflächen im Weser- und Wiehengebirge für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa als Bestandteil des FFH-Gebietes "Wälder bei Porta Westfalica" (NATURA 2000-Nr. DE-3719-301), • zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse: o Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum, NATURA 2000-Code 9110), o Waldmeister-Buchenwald (Galio-Fagetum, NATURA 2000-Code 9130), o Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Carici-Fagetum, NATURA 2000-Code 9150), o Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Galio-Carpinetum, NATURA 2000-Code 9170), o Schlucht- und Hangmischwälder (Ulmo-Tilietum, NATURA 2000-Code 9180), mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder; die Flächen mit FFH-Lebensraumtypen sind auf den Festsetzungsdetailkarten mit einem Punktmuster gekennzeichnet. • Zur Erhaltung und Entwicklung der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse: o Teichfledermaus (Myotis dasycneme), o Großes Mausohr (Myotis myotis), o Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), o Wasserfledermaus (Myotis dau…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-MI-00004

Karte

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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