Landschaftsschutzgebiet NRW

LSG-Pyrmonter Bergland sowie suedliches Lipper Bergland

Landschaftsschutzgebiet LSG-LIP-00260 · 5295,1 ha · Lügde

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 21 LG, insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes mit seinen vielfaeltigen Funktionen Wasserschutz, Klimaschutz, Bodenschutz Biotop- und Artenschutz, - zur Erhaltung der Nutzungsfaehigkeit der Naturgueter, - zur Erhaltung und Entwicklung des fuer den Planungsraum typischen Landschaftsbildes mit seinen praegenden Taelern, naturnahen Waldbestaenden, geomorphologischen Auspraegungen und gliedernden und belebenden Elementen, - zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes fuer die Erholung. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp13_luegde.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Lügde (2005-02-10) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-4021-0001 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Detmold

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-LIP-00260

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Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

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