Landschaftsschutzgebiete

LSG-Oestliches Lipper Bergland

Landschaftsschutzgebiet LSG-LIP-00138 · 6950,1 ha · Extertal, Rinteln

Schutzzweck

Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gem. § 21 LG, insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfaehigkeit des Naturhaushaltes mit vielfaeltigen Funktionen Wasserschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Biotop- und Artenschutz, - zur Erhaltung der Nutzungsfaehigkeit der Naturgueter, - zur Erhaltung und Entwicklung des für den Planungsraum typischen Landschaftsbildes mit seinen praegenden Taelern, naturnahen Waldbestaenden, geomorphologischen Auspraegungen und gliedernden und belebenden Elementen, - zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes für die Erholung. Links auf externe Dokumente https://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp5_extertal.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2007, Inkraft: 2007, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Extertal (2007-06-25) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dieses Objekt hatte zuvor die Kennung LSG-3820-0015 . Nach der Aktualisierung wurde die Kennung geändert. Die digitale Abgrenzung vom Kreis wurde im Juli 2026 übernommen. LAGE Regierungsbezirk: Detmold

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-LIP-00138

Karte

In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?

Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?

Grundstücksbericht NRW und Niedersachsen — 19 €: ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF)