LSG Wehrlingsbruch und Heiliges Bruch
Landschaftsschutzgebiet LSG-KLE-00081 · 382,4 ha · Rheurdt, Neukirchen-Vluyn, Issum, Kamp-Lintfort
Schutzzweck
Schutzzweck: Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 26 BNatSchG a) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes einer in weiten Teilen strukturreichen, bäuerlich und waldwirtschaftlich geprägten und historisch gewachsenen Kulturlandschaft, insbesondere - Zur Erhaltung der z. T. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen - zur Erhaltung der Gehölzbestände, wie landschaftsbildprägende Feldgehölze und Hecken, die den Landschaftsraum gliedern - wegen der Bedeutung des Gebietes für den lokalen Biotopverbund, insbesondere der vernetzenden Funktion zwischen den begleitenden Gewässerschleifen. b) wegen der charakteristisch ausgeprägten Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kerken-Rheurdt_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kerken-Rheurdt_Karte A.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kerken-Rheurdt_Karte B.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kerken-Rheurdt_Karte C.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2013, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kerken-Rheurdt (2013-04-24) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Kleve (September 2013) uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-KLE-00081
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