LSG Straelener Veen
Landschaftsschutzgebiet LSG-KLE-00075 · 795,0 ha · Straelen
Schutzzweck
SCHUTZZWECK: - Erhaltung einer abwechslungsreichen überwiegend landwirtschaftlich geprägten Niederungslandschaft mit einem hohen Grünlandanteil (Feucht- und Nassgrünland). - zum Erhalt und zur Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Straelener Veens, insbesondere der wertvollen Biotopstrukturen und Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten letzteres -vor allem als Brut-, Rast-, Nahrungs- und Schlafstätte von gefährdeten Brutvögeln des Offenlandes (wie z. B. Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel, Wiesenpieper, Schwarzkehlchen und Großer Brachvogel), Brutvögeln der Hecken und Gebüsche (u.a. Gartenrotschwanz und Feldsperling), Brutvögeln älterer Baumbestände (wie Steinkauz und Waldkauz), brütender Greif- und Rabenvögel (wie Mäusebussard, Sperber, Baumfalke und Turmfalke) sowie Brutvögeln der Röhrichte und Gewässer (wie Sumpfrohrsänger, Rohrammer und Feldschwirl), als Lebensraum von Amphibienpopulationen sowie als Refugialstandort für gefährdete Pflanzenarten der Feuchtgebiete wie z. B. der Kriechweide, des Sumpf-Haarstranges, des Froschbisses und des Knöterichblättrigen Laichkrautes, - Erhaltung und Entwicklung eines Lebensraumes für seltene Tier- und Pflanzenarten vor allem als Brut-, Rast-, Nahrungs- und Schlafstätte der gefährdeten Offenlandarten wie z. B. der Feldlerche, des Steinkauzes, der Wachtel, des Wiesenpiepers, des Großen Brachvogels, des Blaukehlchens, des Schwarzkehlchens, des Kiebitzes und der Amphibienpopulationen sowie als Refugialstandort für gefährdete Pflanzenarten der Feuchtgebiete wie z. B. der Kriechweide, des Sumpf-Haarstranges, des Froschbisses und des Knöterichblättrigen Laichkrautes. - Erhaltung wertvoller Biotopstrukturen der Feuchtwiesen, Gräben und Wälder feuchter Standorte sowie der Agrarlandschaft. - Erhalt wegen der Bedeutung für die Erholung mit dem Erlebnisschwerpunkt bäuerliche Kulturlandschaft. - Erhalt als wichtiger Bestandteil der Biotopverbundstrukturen im deutschniederländischen Grenzgebiet. - Erhöhung des Anteils an extensiv genutztem (Feucht-) Grünland durch Wiedervernässung, Extensivierung der Grünlandnutzung und Umwandlung von Ackerflächen. - Die punktuelle, auf spezielle Schutzziele bezogene, Anreicherung der Kulturlandschaft mit gliedernden Landschaftselementen wie Hecken, Baumreihen, Kopfbäume und Streuobstwiesen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Straelen-Wachtendonk_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Str…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-KLE-00075
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