LSG Schwarzes Bruch
Landschaftsschutzgebiet LSG-KLE-00056 · 555,0 ha · Kevelaer
Schutzzweck
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 a) und b) LG a) zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes einer in weiten Teilen strukturreichen, bäuerlich geprägten und historisch gewachsenen Kulturlandschaft, insbesondere - zur Erhaltung der z. T. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen - zur Erhaltung der Gehölzbestände, wie landschaftsbildprägende Einzelgehölze, Gehölzgruppen, Hecken, Baumreihen, Feldgehölze und Waldbestände, die den Landschaftsraum gliedern - zur Erhaltung der im Gebiet vorkommenden, z. T. feuchten Grünlandflächen und Saumstrukturen - wegen der Bedeutung des Gebietes, insbesondere des Ottersgrabens und der Waldflächen, für den lokalen Biotopverbund. b) wegen der charakteristisch ausgeprägten Eigenart und Schönheit des besonders strukturreich gegliederten ehemaligen Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte A.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte B.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kevelaer_Karte C.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Kevelaer (2009-09-23) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis Kleve (Sepember 2010) uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-KLE-00056
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