LSG-Hummelbusch
Landschaftsschutzgebiet LSG-HX-00055 · 9,0 ha · Warburg
Schutzzweck
Die nachhaltige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung ist wesentliches Ziel der Landschaftsplanung. Das Vorrangflächenkonzept der Landwirtschaftskammer1 wird bei der Erstellung des Landschaftsplanes berücksichtigt, indem in den landwirtschaftlich bedeutenden, ertragskräftigen Agrargebieten keine flächenintensiven Entwicklungsmaßnahmen geplant werden. Auch im Bezug zur Eingriffsregelung sollen die Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft durch eine Lenkung von Kompensationsmaßnahmen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie geschützte Landschaftsbestandteile langfristig gesichert werden. Die Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet erfolgt aufgrund der in § 26 (1) 1), 2) und 3) Bundesnaturschutzgesetz genannten Schutzgründe. In Ortsrandlage von Scherfede liegt ein Grünland- und Heckenbereich am Rand der ackerbaulich genutzten Hochfläche auf dem südostexponierten Talhang. Das Gebiet wird extensiv als Viehweide genutzt. Am Rande eines ehemaligen kleinflächigen Steinbruchs finden sich noch Magerrasenfragmente und Gehölze. Im Gebiet setzt sich der hohe Grünlandanteil und Strukturreichtum der Hochfläche zwischen Scheffelberg und Hoher Wart fort. Die Fläche ist für den regionalen Biotopverbund im Kreis Höxter von Bedeutung. Links auf externe Dokumente legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP3b_Hoexter_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2019, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Warburg-West (2019-01-28)( Bem.: 1. Änderung: Satzungsbeschluss Oktober 2020) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Digitale Abgrenzung vom Kreis uebernommen (2024). LAGE öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 5067601 Edate: 20241111
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HX-00055
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was ist im Landschaftsschutzgebiet erlaubt?