LSG-Knickbruch im Forst Corvey
Landschaftsschutzgebiet LSG-HX-00020 · 26,5 ha · Höxter, Polle
Schutzzweck
Aufgrund der §§ 19 und 21 LG werden die unter denGliederungs-Nr. 2.2-1 bis 2.2-27 bezeichneten und in die Festsetzungskarte eingetragenen Flächen als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. Das ca. 26,5 ha große Gebiet liegt nordöstlich von Bödexen im Forst Corvey an der Landesgrenze zu Niedersachsen in der Keuperzone des Oberwälder Landes. Die Abgrenzung verläuft im Westen, Süden, Osten und Nordosten entlang verschiedener Forstwege, im Nordwesten auf einem Pfad und im Norden entlang der Landesgrenze zu Niedersachsen. Im Südosten wird das Gebiet durch einen Forstweg vom Twiertal abgegrenzt. Es werden kleinere Teilflächen der Forstabteilungen 135 und 136 sowie nahezu die gesamte Abteilung 139 erfasst. Die höchste Geländehöhe liegt in der Südspitze des Gebietes mit 285 m üNN. Sie fällt nach Norden zum Forsterbach bis auf 245 m üNN ab. Die wechselnden Plateaulagen sind eben, die sonnenseitigen und schattenseitigen Hanglagen sind insgesamt nur mäßig geneigt. Der geologische Untergrund ist aus Kohlenkeuper (Oberer Kohlenkeuper, Hauptlettenkohlen-Sandstein und Unterem Kohlenkeuper) aufgebaut. Die Bodenbildung ist teilweise durch Staunässe geprägt. Neben Braunerden mittlerer Entwicklungstiefe treten Pseudogleye und Moorbildungen auf. In einer Störungszone am Fuß des Köterberges befinden sich in der Übergangszone vom Keuper zum Muschelkalk verschiedene Quellaustritte von Forster- und Twierbach und Geländevertiefungen, die durch Suberosion entstanden sind. In diesen jeweils nur wenige hundert Quadratmeter großen Vertiefungen in einer Hochfläche haben sich während langer Nässephasen Moor- und Anmoorstagnogleye sowie Niedermoore gebildet. Diese Boden- und Moorbildungen sind in einer derartigen morphologischen Position seltene Naturschöpfungen, von besonderer Eigenart und aus bodenkundlichen und geowissenschaftlichen Gründen besonders schutzwürdig. Inmitten des geschlossen bewaldeten Fürstenauer Berglandes liegen hier in ca. 145jährigen Buchen-Eichenwäldern mehrere Quellbrüche, die nach § 62 LG besonders schutzwürdig sind, nahe beieinander. Ein solches Quellsumpfgebiet ist im Landschaftsplan einmalig und von daher besonders schützenswert. Zwei Sickerquellbereiche des Forsterbaches in Hanglage mit sehr gut ausgebildeter Quellflur, umgeben von relativ jungem Buchenwald, weisen deutliche Solifluktuation auf. Links auf externe Dokumente legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP1_Hoexter_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: LSG, bestehend Verfahr…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief LSG-HX-00020
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